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Organe

Organe der Pensionskasse

  • Stiftungsrat: 5 Arbeitnehmer- und 5 Arbeitgebervertreter

  • Anlagekommission

  • Geschäftsführung
  • Revisionsstelle

Stiftungsrat

Zusammensetzung des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat besteht aus je fünf Vertretern des Unternehmens ISS (Arbeitgeber) und der Versicherten (Arbeitnehmer). Die ordentliche Amtsdauer des Stiftungsrates beträgt vier Jahre.

Der Stiftungsrat der Pensionskasse der ISS Schweiz ist wie folgt zusammengesetzt:

  • Arbeitgebervertreter:
    Robert Fuchs (Präsident), Jacqueline Bickel, Tanja Aebi, Marc Scheurer, Marco Stefanoni

  • Arbeitnehmervertreter:
    André Bisang (Vize-Präsident), Martin Lustenberger (Vertreter der Personalkommission), Norbert Willi, Roger Birrer, Barbara Jayet 

Aufgaben des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat leitet die ISS Pensionskasse und überwacht die Geschäftsführung. Er ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:

  • Organisation festlegen

  • Reglemente erlassen

  • Rechnungswesen entwickeln und realisieren

  • Geschäftsführung ernennen und abberufen

  • Geschäftsführung beaufsichtigen und Zeichnungsberechtigungen regeln

  • Geschäftsbericht erstellen

  • Experten für die berufliche Vorsorge und die Revisionsstelle bestimmen

Anlagekommission

Zusammensetzung der Anlagekommission

Die Mitglieder der Anlagekommission der Pensionskasse der ISS Schweiz werden vom Stiftungsrat gewählt. Die Anlagekommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:  Philipp Sicher (Vorsitz), Jacqueline Bickel, Robert Fuchs, Matthias Maier, Michael Wartmann, Daniel Wälchli

Aufgaben der Anlagekommission

Die Anlagekommission ist das zentrale Organ für die Verwaltung-, die Koordination- und die Überwachung der Vermögensbewirtschaftung. Zudem liegt es in der Verantwortung der Kommission, die vom Stiftungsrat festgelegte Anlagestrategie umzusetzen und die Einhaltung des Anlagereglements zu gewährleisten.

Geschäftsführung

Tobias Billerbeck, Allvisa Services AG

Revisionsstelle

HB&P Wirtschaftsprüfung AG, Basel